2. Lucifer als Vorname
Auch der Name Lucifer ist in Deutschland nicht zulässig. Ein Paar aus Kassel hatte vor einigen Jahren versucht, diesen Namen für ihr Kind beim Standesamt durchzusetzen, scheiterte jedoch. Obwohl der Name in der wörtlichen Übersetzung die schöne Bedeutung „Lichtträger“ hat, wird er in der Regel mit dem Teufel und negativen Assoziationen in Verbindung gebracht.
Die Behörden bewerten bei der Namenswahl, ob der Vorname für das Kind zu späteren Belastungen führen könnte. Namen, die kontroverse oder belastende Hintergründe haben, werden in der Regel abgelehnt, um mögliche Diskriminierung oder negative Reaktionen zu vermeiden. Dies zeigt, dass auch Namen mit positiver Bedeutung problematisch sein können, wenn sie gesellschaftlich negativ wahrgenommen werden.