1. Satan als Vorname
Der Name Satan ist in Deutschland nicht erlaubt. Auch wenn Eltern vielleicht eine außergewöhnliche oder provokante Wahl treffen möchten, wird dieser Name von den Standesämtern abgelehnt. Grund dafür ist, dass der Name eine Verbindung zum Höllenfürsten herstellt und als potenziell belastend für das Kind angesehen wird.
Die Behörden bewerten, ob ein Vorname das Kind in seinem späteren Leben negativ beeinflussen könnte, und verweigern bei zweifelhaften Fällen die Genehmigung. In diesem Fall steht die psychische Gesundheit des Kindes im Vordergrund, da der Name mit negativen Assoziationen verbunden ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Name des Kindes keine Ursache für Spott oder Diskriminierung wird.