Der Fall berührt eine grundsätzliche Frage: Wie geht Justiz mit Tätern um, die krank und gefährlich zugleich sind? Die Schweizer Gerichte stehen unter Druck. Einerseits gilt es, psychisch Erkrankte nicht zu kriminalisieren, sondern angemessen zu behandeln. Andererseits darf dieser Schutz nicht zulasten der Opfer gehen – schon gar nicht, wenn Gewalt angekündigt wurde.
Im Fall Geiss entschied das Gericht offenbar zugunsten der medizinischen Einschätzung – und gegen die emotionale Realität der Opfer. Das erzeugt Frustration, Misstrauen und Unverständnis. Der Fall zeigt, wie dünn die Grenze zwischen Hilfe und Versäumnis sein kann, wenn das System Opfer nicht ausreichend schützt. Ein Balanceakt, der hier offensichtlich misslang.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, warum wir Gänsehaut bekommen?
Gänsehaut entsteht, wenn winzige Muskeln an der Basis jedes Haarfollikels sich zusammenziehen, wodurch die Haare aufgerichtet werden. Dies ist eine evolutionäre Reaktion auf Kälte oder emotionale Reize, die ursprünglich dazu diente, die Körperwärme zu erhöhen oder das Erscheinungsbild zu vergrößern, um Bedrohungen abzuwehren. Heute ist diese Reaktion meist ein Überbleibsel unserer tierischen Vorfahren.