Carmen Geiss wütet: ‚Muss erst jemand sterben?

5. Justiz zwischen Mitleid und Schutzpflicht

Bild: IMAGO / Zoonar

Der Fall berührt eine grundsätzliche Frage: Wie geht Justiz mit Tätern um, die krank und gefährlich zugleich sind? Die Schweizer Gerichte stehen unter Druck. Einerseits gilt es, psychisch Erkrankte nicht zu kriminalisieren, sondern angemessen zu behandeln. Andererseits darf dieser Schutz nicht zulasten der Opfer gehen – schon gar nicht, wenn Gewalt angekündigt wurde.

Im Fall Geiss entschied das Gericht offenbar zugunsten der medizinischen Einschätzung – und gegen die emotionale Realität der Opfer. Das erzeugt Frustration, Misstrauen und Unverständnis. Der Fall zeigt, wie dünn die Grenze zwischen Hilfe und Versäumnis sein kann, wenn das System Opfer nicht ausreichend schützt. Ein Balanceakt, der hier offensichtlich misslang.

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