Am Bezirksgericht Kulm wurde das Urteil gefällt: fünf Monate Freiheitsstrafe und 45 Tagessätze Geldstrafe. Klingt zunächst nach Bestrafung – wäre da nicht die Tatsache, dass der Täter bereits 320 Tage in Sicherheitshaft verbracht hatte. Die Strafe ist damit abgegolten. Zusätzlich sprach das Gericht ihm sogar eine Entschädigung von 12.600 Franken zu.
Für viele Außenstehende ist das kaum nachvollziehbar. Noch schwerer wiegt die Entscheidung des Gerichts, den Täter nicht in einer geschlossenen Klinik unterzubringen – trotz Empfehlung einer psychiatrischen Gutachterin. Die Begründung: Die Drohungen seien nicht schwerwiegend genug gewesen. Eine Einschätzung, die Carmen Geiss auf die Palme bringt.
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Der Bodensee, auch bekannt als Lake Constance, erstreckt sich über drei Länder: Deutschland, Österreich und die Schweiz. Dieser große See ist nicht nur ein beliebtes Touristenziel, sondern auch eine wichtige Wasserquelle und ein ökologisch bedeutendes Gebiet mit einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten.