Am Bezirksgericht Kulm wurde das Urteil gefällt: fünf Monate Freiheitsstrafe und 45 Tagessätze Geldstrafe. Klingt zunächst nach Bestrafung – wäre da nicht die Tatsache, dass der Täter bereits 320 Tage in Sicherheitshaft verbracht hatte. Die Strafe ist damit abgegolten. Zusätzlich sprach das Gericht ihm sogar eine Entschädigung von 12.600 Franken zu.
Für viele Außenstehende ist das kaum nachvollziehbar. Noch schwerer wiegt die Entscheidung des Gerichts, den Täter nicht in einer geschlossenen Klinik unterzubringen – trotz Empfehlung einer psychiatrischen Gutachterin. Die Begründung: Die Drohungen seien nicht schwerwiegend genug gewesen. Eine Einschätzung, die Carmen Geiss auf die Palme bringt.
Interessant:Wussten Sie, dass manche Pilze Insekten kontrollieren können?
Einige Pilze der Gattung Ophiocordyceps infizieren Insekten und übernehmen die Kontrolle über deren Verhalten. Der Pilz wächst im Körper des Wirts und zwingt ihn, sich an einen hohen Ort zu begeben, wo der Insekt dann stirbt. Der Pilz sprießt anschließend aus dem toten Körper und verbreitet seine Sporen, um neue Wirte zu infizieren. Diese beeindruckende und unheimliche Fähigkeit zeigt die komplexen Interaktionen zwischen Pilzen und Insekten.