7. Vorsicht vor Haftungsrisiken
Neben rechtlichen Strafen können „zu verschenken“-Kisten auch haftungsrechtliche Probleme verursachen. Werden Passanten durch scharfe Kanten oder defekte Gegenstände verletzt, könnten die ursprünglichen Besitzer zur Verantwortung gezogen werden. Auch Schäden am Gehweg durch Flüssigkeiten oder zerbrochene Materialien könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Kisten nur mit ungefährlichen und gut erhaltenen Gegenständen bestückt werden. Außerdem ist es ratsam, die Kisten regelmäßig zu kontrollieren, um mögliche Gefahren auszuschließen. Diese Vorsichtsmaßnahmen schützen sowohl die Aufsteller als auch die Passanten.