Bußgeldgefahr: Was bei „Zu verschenken“-Kisten zu beachten is

5. Genehmigung durch das Ordnungsamt

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Eine Möglichkeit, „zu verschenken“-Kisten legal aufzustellen, ist die Beantragung einer Genehmigung beim Ordnungsamt. Diese berechtigt zur Sondernutzung des Gehwegs, sodass die Kiste mehrere Tage stehen bleiben darf. Allerdings können dafür Gebühren anfallen, die je nach Stadt variieren.

Mit einer solchen Genehmigung lassen sich rechtliche Probleme vermeiden, und die Aktion wird offiziell erlaubt. Dieser Weg erfordert zwar etwas Planung, bietet jedoch die Sicherheit, dass man nicht mit Bußgeldern rechnen muss. Wer sich an die Regeln hält, kann seine unbenutzten Gegenstände unkompliziert und ohne Risiko weitergeben.

Interessant: Wussten Sie, dass die größten Lebewesen der Erde Pflanzen sind?

Der größte lebende Organismus der Welt ist ein Klonkollektiv von Pappeln, genannt Pando, im Fishlake National Forest in Utah, USA. Pando erstreckt sich über etwa 43 Hektar und besteht aus genetisch identischen Bäumen, die durch ein gemeinsames Wurzelsystem verbunden sind. Dieses beeindruckende Netzwerk wird auf mindestens 80.000 Jahre geschätzt und zeigt die erstaunliche Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit von Pflanzen.