5. Genehmigung durch das Ordnungsamt
Eine Möglichkeit, „zu verschenken“-Kisten legal aufzustellen, ist die Beantragung einer Genehmigung beim Ordnungsamt. Diese berechtigt zur Sondernutzung des Gehwegs, sodass die Kiste mehrere Tage stehen bleiben darf. Allerdings können dafür Gebühren anfallen, die je nach Stadt variieren.
Mit einer solchen Genehmigung lassen sich rechtliche Probleme vermeiden, und die Aktion wird offiziell erlaubt. Dieser Weg erfordert zwar etwas Planung, bietet jedoch die Sicherheit, dass man nicht mit Bußgeldern rechnen muss. Wer sich an die Regeln hält, kann seine unbenutzten Gegenstände unkompliziert und ohne Risiko weitergeben.