Bußgeldgefahr: Was bei „Zu verschenken“-Kisten zu beachten is
5. Genehmigung durch das Ordnungsamt
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Eine Möglichkeit, „zu verschenken“-Kisten legal aufzustellen, ist die Beantragung einer Genehmigung beim Ordnungsamt. Diese berechtigt zur Sondernutzung des Gehwegs, sodass die Kiste mehrere Tage stehen bleiben darf. Allerdings können dafür Gebühren anfallen, die je nach Stadt variieren.
Mit einer solchen Genehmigung lassen sich rechtliche Probleme vermeiden, und die Aktion wird offiziell erlaubt. Dieser Weg erfordert zwar etwas Planung, bietet jedoch die Sicherheit, dass man nicht mit Bußgeldern rechnen muss. Wer sich an die Regeln hält, kann seine unbenutzten Gegenstände unkompliziert und ohne Risiko weitergeben.
Interessant:Wussten Sie, dass das größte Lebewesen der Erde ein Pilz ist?
Das größte Lebewesen der Erde ist ein Honigpilz (Armillaria ostoyae) im Malheur National Forest in Oregon, USA. Dieses Pilzgeflecht erstreckt sich über eine Fläche von etwa 965 Hektar und ist schätzungsweise über 2.400 Jahre alt. Der Pilz lebt hauptsächlich unterirdisch und zeigt nur gelegentlich seine Fruchtkörper, die wir als Pilze erkennen.