Bußgeldgefahr: Was bei „Zu verschenken“-Kisten zu beachten is
5. Genehmigung durch das Ordnungsamt
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Eine Möglichkeit, „zu verschenken“-Kisten legal aufzustellen, ist die Beantragung einer Genehmigung beim Ordnungsamt. Diese berechtigt zur Sondernutzung des Gehwegs, sodass die Kiste mehrere Tage stehen bleiben darf. Allerdings können dafür Gebühren anfallen, die je nach Stadt variieren.
Mit einer solchen Genehmigung lassen sich rechtliche Probleme vermeiden, und die Aktion wird offiziell erlaubt. Dieser Weg erfordert zwar etwas Planung, bietet jedoch die Sicherheit, dass man nicht mit Bußgeldern rechnen muss. Wer sich an die Regeln hält, kann seine unbenutzten Gegenstände unkompliziert und ohne Risiko weitergeben.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, warum manche Vögel nach Süden ziehen?
Viele Vogelarten ziehen nach Süden, um den kalten Wintertemperaturen und Nahrungsmangel in ihren Brutgebieten zu entkommen. Diese saisonale Wanderung, bekannt als Zugverhalten, ermöglicht es den Vögeln, günstigere Bedingungen für Nahrung und Fortpflanzung zu finden. Einige Arten legen dabei Tausende von Kilometern zurück und nutzen dabei beeindruckende Navigationsfähigkeiten, die durch das Erdmagnetfeld, die Sonne und die Sterne unterstützt werden.