3. Der rechtliche Graubereich
„Zu verschenken“-Kisten bewegen sich rechtlich in einem Graubereich. Auch wenn sie gut gemeint sind, können sie schnell als Müllablagerung eingestuft werden. Ein Zettel mit „zu verschenken“ macht das Abstellen auf öffentlichen Gehwegen nicht automatisch legal. Insbesondere wenn die Kisten mehrere Tage stehen bleiben, wird das Ordnungsamt aktiv.
Die Bewertung hängt auch davon ab, was sich in der Kiste befindet. Gefährliche oder elektronische Gegenstände erhöhen das Risiko einer Strafe erheblich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vorher über die lokalen Regelungen informieren oder alternative Wege suchen, um ungenutzte Dinge weiterzugeben, ohne rechtliche Probleme zu riskieren.