Bußgeldgefahr: Was bei „Zu verschenken“-Kisten zu beachten is
2. Mögliche Strafen für unrechtmäßige Kisten
Bild: Imago / Michael Gstettenbauer
Das Abstellen von „zu verschenken“-Kisten kann teuer werden, wenn es gegen die Vorschriften verstößt. Haushaltsgegenstände wie Kleidung oder Geschirr können mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro belegt werden. Gefährliche Gegenstände wie scharfe Kanten oder Flüssigkeiten erhöhen die Strafe auf 300 bis 500 Euro. Besonders hoch fallen die Strafen bei elektronischen Geräten aus, die bis zu 5.000 Euro kosten können.
Diese Regeln sollen sicherstellen, dass der öffentliche Raum sauber bleibt und gefährliche Gegenstände ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer solche Strafen vermeiden möchte, sollte sich im Vorfeld über die gesetzlichen Vorgaben informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung beantragen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Interessant:Wussten Sie, dass Schmetterlinge mit ihren Füßen schmecken?
Schmetterlinge besitzen Geschmackssensoren an ihren Füßen, die es ihnen ermöglichen, den Geschmack von Pflanzen zu erkennen, auf denen sie landen. Diese Fähigkeit hilft ihnen, geeignete Pflanzen zur Eiablage und zur Nahrungsaufnahme zu identifizieren. Darüber hinaus können sie über ihre Füße auch Pheromone wahrnehmen, die eine Rolle bei der Partnersuche spielen.