Bußgeldgefahr: Was bei „Zu verschenken“-Kisten zu beachten is

2. Mögliche Strafen für unrechtmäßige Kisten

Bild: Imago / Michael Gstettenbauer

Das Abstellen von „zu verschenken“-Kisten kann teuer werden, wenn es gegen die Vorschriften verstößt. Haushaltsgegenstände wie Kleidung oder Geschirr können mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro belegt werden. Gefährliche Gegenstände wie scharfe Kanten oder Flüssigkeiten erhöhen die Strafe auf 300 bis 500 Euro. Besonders hoch fallen die Strafen bei elektronischen Geräten aus, die bis zu 5.000 Euro kosten können.

Diese Regeln sollen sicherstellen, dass der öffentliche Raum sauber bleibt und gefährliche Gegenstände ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer solche Strafen vermeiden möchte, sollte sich im Vorfeld über die gesetzlichen Vorgaben informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung beantragen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Interessant: Wussten Sie, dass Elefanten die einzigen Säugetiere sind, die nicht springen können?

Elefanten können aufgrund ihrer großen Masse und der speziellen Struktur ihrer Beine nicht springen. Ihre Knochen sind so angeordnet, dass sie sehr stabil stehen können, aber sie sind nicht flexibel genug, um einen Sprung zu ermöglichen. Trotzdem sind Elefanten sehr agile Tiere und können schnelle Richtungswechsel und Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h erreichen.