2. Bußgelder für Erst- und Wiederholungstäter
Bei einem erstmaligen Verstoß gegen die neue Mülltonnen-Regel kann ein Bußgeld von bis zu 50 Euro fällig werden. Dies betrifft vor allem die Entsorgung von Textilien im Restmüll.
Doch wer immer wieder gegen die Regel verstößt, dem droht eine deutlich höhere Strafe. Bei Wiederholungstaten kann das Bußgeld auf bis zu 5.000 Euro ansteigen. Diese drastische Erhöhung soll die Bürger dazu anregen, ihre Mülltrennung konsequenter zu betreiben und die Abfallwirtschaft zu entlasten. Die neue Regelung wird voraussichtlich sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten umgesetzt.