Bußgeld-Hammer ab Januar: Neue Mülltonnen-Regel kann bei Verstoß saftige Strafen nach sich ziehen

2. Bußgelder für Erst- und Wiederholungstäter

Bild: IMAGO / Panthermedia

Bei einem erstmaligen Verstoß gegen die neue Mülltonnen-Regel kann ein Bußgeld von bis zu 50 Euro fällig werden. Dies betrifft vor allem die Entsorgung von Textilien im Restmüll.

Doch wer immer wieder gegen die Regel verstößt, dem droht eine deutlich höhere Strafe. Bei Wiederholungstaten kann das Bußgeld auf bis zu 5.000 Euro ansteigen. Diese drastische Erhöhung soll die Bürger dazu anregen, ihre Mülltrennung konsequenter zu betreiben und die Abfallwirtschaft zu entlasten. Die neue Regelung wird voraussichtlich sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten umgesetzt.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, warum die Augen mancher Tiere im Dunkeln leuchten?

Viele Tiere haben eine reflektierende Schicht hinter der Netzhaut, das sogenannte Tapetum lucidum, das das Licht zurück durch die Netzhaut reflektiert und ihnen ein besseres Sehen bei schlechten Lichtverhältnissen ermöglicht. Diese Anpassung hilft nachtaktiven Tieren, wie Katzen und Hunden, besser zu jagen und sich in der Dunkelheit zu orientieren.