Bußgeld-Hammer ab Januar: Neue Mülltonnen-Regel kann bei Verstoß saftige Strafen nach sich ziehen

2. Bußgelder für Erst- und Wiederholungstäter

Bild: IMAGO / Panthermedia

Bei einem erstmaligen Verstoß gegen die neue Mülltonnen-Regel kann ein Bußgeld von bis zu 50 Euro fällig werden. Dies betrifft vor allem die Entsorgung von Textilien im Restmüll.

Doch wer immer wieder gegen die Regel verstößt, dem droht eine deutlich höhere Strafe. Bei Wiederholungstaten kann das Bußgeld auf bis zu 5.000 Euro ansteigen. Diese drastische Erhöhung soll die Bürger dazu anregen, ihre Mülltrennung konsequenter zu betreiben und die Abfallwirtschaft zu entlasten. Die neue Regelung wird voraussichtlich sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten umgesetzt.

Interessant: Wussten Sie, dass einige Schildkröten durch ihren Hintern atmen können?

Einige Schildkrötenarten, wie die Australische Fitzroy-River-Schildkröte, können durch eine spezielle Region im hinteren Teil ihres Körpers, genannt Kloake, Sauerstoff aus dem Wasser aufnehmen. Diese einzigartige Anpassung ermöglicht es ihnen, längere Zeit unter Wasser zu bleiben, ohne zum Atmen auftauchen zu müssen.