1. Die neue Regel zur Mülltrennung ab Januar
Ab dem 1. Januar 2025 wird es in Deutschland eine neue Regel zur Mülltrennung geben, die vor allem Textilien betrifft. Alte Kleidung, Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Textilien dürfen dann nicht mehr in den regulären Restmülltonnen entsorgt werden.
Stattdessen müssen sie in speziellen Altkleidercontainern abgegeben werden. Dies soll den Recyclingprozess verbessern und die Trennung von Abfällen effizienter gestalten. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgelds variiert je nach Bundesland, beginnt jedoch bei 10 Euro für Erstverstöße.