Die Beschwerde, die alles ins Rollen brachte

Ein Vorarlberger Offizier weigerte sich, seine schulterlangen Haare abzuschneiden und kassierte zunächst eine Verwaltungsstrafe von 3.000 Euro, später reduziert auf 2.200 Euro. Für ihn war klar: Die Vorschrift verletze den Gleichheitsgrundsatz, weil Soldatinnen ihr Haar längst zum Zopf binden dürfen.
Seine Beschwerde landete beim Verfassungsgerichtshof – und plötzlich stand nicht nur seine Frisur, sondern das ganze Regelwerk des Heeres zur Debatte.
Als Nächstes wird spannend, wie das höchste Gericht reagiert …
