Blitzer blindgestellt!

8. Humor oder Straftat?

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Was im Netz für Lacher sorgt, kann juristisch gesehen ein ernstes Nachspiel haben. Das Verdecken einer Blitzanlage gilt unter bestimmten Umständen als Sachbeschädigung oder Eingriff in den Straßenverkehr. Je nach Auslegung drohen den Tätern Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Ob es zu einer Anzeige kommt, hängt vom Einzelfall ab.

Viele sehen die Aktion als harmlosen Spaß. Doch die rechtliche Lage ist eindeutig: Wer eine behördlich aufgestellte Messanlage behindert, begeht einen Gesetzesverstoß. Das gilt auch, wenn keine bleibenden Schäden entstehen. Zwischen Humor, Protest und rechtlicher Konsequenz besteht ein schmaler Grat. Und spätestens, wenn es zu einem Unfall kommt, ist die Grenze endgültig überschritten.

Interessant: Wussten Sie, dass die Erde früher zwei Monde hatte?

Es gibt eine Theorie, dass die Erde vor Milliarden von Jahren zwei Monde hatte. Der kleinere Mond soll schließlich mit dem größeren kollidiert sein und dabei eine Seite des heutigen Mondes dicker gemacht haben. Diese Theorie versucht, einige der Unterschiede in der Zusammensetzung und Struktur der Mondoberfläche zu erklären.