2. Weitere Anpassungen der Steuertarif-Eckwerte
Neben dem Grundfreibetrag sollen auch andere Eckwerte des Steuertarifs angepasst werden, sodass höhere Steuersätze später greifen. Dies bedeutet, dass mehr Einkommen mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert wird.
Diese Anpassung wird vor allem den Mittelstand entlasten, da höhere Einkommen erst später mit höheren Steuersätzen belastet werden. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst, was die Steuerlast weiter verringert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Steuerstruktur gerechter zu gestalten und die Belastungen für die Bürger zu senken.