1. Kern des Gesetzes: Ausgleich der kalten Progression
Das Gesetz zielt darauf ab, die schleichende Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern. Dies soll durch die Anpassung von Eckwerten im Steuertarif erreicht werden, sodass die Steuerlast nicht weiter steigt.
Der Grundfreibetrag wird 2025 um 312 Euro auf insgesamt 12.096 Euro angehoben. Dies wird die Steuerlast für viele Bürger senken und den Effekt der kalten Progression ausgleichen. Weitere Anpassungen sind für 2026 geplant, um der anhaltenden Inflation und dem Existenzminimum gerecht zu werden.