Als Mann auf einem Frauenparkplatz parken: Droht eine Strafe?
Privatparkhäuser & Hausrecht: Jetzt kann es richtig teuer werden
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In Parkhäusern diktiert die Hausordnung. Betreiber dürfen das Abstellen auf Frauenplätzen untersagen und Zuwiderhandelnde abschleppen lassen oder Vertragsstrafen bis 50 Euro fordern. Ein frisch ergangenes Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 46 C 102/25) bestätigte diese Praxis – das Verfahren endete mit 198 Euro Abschlepp- und Vertragskosten für den Betroffenen.
Viele Center-Manager argumentieren, die strengere Durchsetzung erhöhe die Sicherheit und sorge für ein „familienfreundliches Profil“. Die Zahl der Abschleppvorgänge stieg laut Branchenverband 2025 um 17 Prozent.
Bleibt die Frage, ob regionale Gesetze den Trend weiter verstärken – und hier wird es politisch spannend …
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Farben das menschliche Auge unterscheiden kann?
Das menschliche Auge kann etwa 10 Millionen verschiedene Farben unterscheiden. Diese Fähigkeit beruht auf den drei Arten von Farbrezeptoren, die auf rotes, grünes und blaues Licht reagieren. Die Kombination dieser Signale ermöglicht es uns, eine breite Palette von Farben wahrzunehmen und komplexe visuelle Informationen zu verarbeiten.