Als Mann auf einem Frauenparkplatz parken: Droht eine Strafe?
Privatparkhäuser & Hausrecht: Jetzt kann es richtig teuer werden
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In Parkhäusern diktiert die Hausordnung. Betreiber dürfen das Abstellen auf Frauenplätzen untersagen und Zuwiderhandelnde abschleppen lassen oder Vertragsstrafen bis 50 Euro fordern. Ein frisch ergangenes Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 46 C 102/25) bestätigte diese Praxis – das Verfahren endete mit 198 Euro Abschlepp- und Vertragskosten für den Betroffenen.
Viele Center-Manager argumentieren, die strengere Durchsetzung erhöhe die Sicherheit und sorge für ein „familienfreundliches Profil“. Die Zahl der Abschleppvorgänge stieg laut Branchenverband 2025 um 17 Prozent.
Bleibt die Frage, ob regionale Gesetze den Trend weiter verstärken – und hier wird es politisch spannend …
Interessant:Wussten Sie, dass manche Bäume miteinander "sprechen"?
Bäume kommunizieren miteinander durch ein Netzwerk von Pilzen, das als "Wood Wide Web" bekannt ist. Über dieses Netzwerk tauschen sie Nährstoffe aus und senden Warnsignale bei Schädlingsbefall. Diese symbiotische Beziehung zwischen Bäumen und Pilzen hilft dem Waldökosystem, sich besser an Umweltveränderungen anzupassen und widerstandsfähiger zu werden.