Der AfD-Verbotsantrag wurde zwar im Bundestag erstmals diskutiert, doch nach der Verweisung in den Innenausschuss scheiterte die Suche nach einer tragfähigen Mehrheit. Ohne ausreichend Unterstützung blieb eine endgültige Abstimmung aus. Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags wird der Antrag hinfällig und fällt der Diskontinuität anheim.
Doch die Befürworter eines Verbotsverfahrens geben nicht auf. Sie betonen, dass ein neuer Anlauf in der nächsten Legislaturperiode bereits in Planung sei. Die politische Debatte über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD und mögliche rechtliche Schritte wird damit weitergehen – die Frage ist nur, ob sich künftig eine Mehrheit für ein Verfahren finden lässt.
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