Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Versender – privat und gewerblich. Wer ein Paket verschickt, das mehr als 10 oder 20 Kilo wiegt, muss die entsprechende Markierung anbringen. Es gibt keine Ausnahmen. Auch wer nur gelegentlich Pakete über eBay oder Kleinanzeigen verschickt, ist betroffen.
Versandhäuser, Online-Shops und Privatpersonen müssen sich gleichermaßen an die neuen Vorschriften halten. Selbst Geschenke oder Retouren müssen bei hohem Gewicht korrekt gekennzeichnet werden. Wer häufig verschickt, sollte sich passende Etiketten oder vorgedruckte Labels bereithalten und das Gewicht beim Packen prüfen.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, warum die Augen mancher Tiere im Dunkeln leuchten?
Viele Tiere haben eine reflektierende Schicht hinter der Netzhaut, das sogenannte Tapetum lucidum, das das Licht zurück durch die Netzhaut reflektiert und ihnen ein besseres Sehen bei schlechten Lichtverhältnissen ermöglicht. Diese Anpassung hilft nachtaktiven Tieren, wie Katzen und Hunden, besser zu jagen und sich in der Dunkelheit zu orientieren.