1. Was besagt die neue Kennzeichnungspflicht?

Seit Anfang 2025 schreibt das neue Postgesetz vor, dass Pakete über einem bestimmten Gewicht gekennzeichnet werden müssen. Ab 10 Kilogramm ist das Symbol „10+“ Pflicht, ab 20 Kilogramm muss ein „20+“-Symbol angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Zusteller und soll Arbeitsunfälle vermeiden. Auch wenn das Paket korrekt gewogen wurde, kann fehlende Kennzeichnung Konsequenzen haben.
Die Symbole erleichtern den Zustellern das Einschätzen des Gewichts. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld. Besonders für geschäftliche Absender kann das zu wiederholtem Ärger führen. Je klarer und sichtbarer die Markierung, desto besser. Aufkleber oder Vordrucke sind bei Paketshops erhältlich.