Achtung, Paketversender! Neue Kennzeichnungspflicht bei DHL

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Seit Januar 2025 hat sich für Paketversender in Deutschland einiges geändert – und viele wissen noch nichts davon. Wer schwere Pakete verschickt, muss sie nun mit einem neuen Symbol kennzeichnen. Ein Verstoß gegen diese Regel kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Besonders betroffen ist der Marktführer DHL.

Die Regel betrifft jedoch auch Hermes, DPD und andere Anbieter. Was genau hinter der Kennzeichnungspflicht steckt, wer kontrolliert, und was droht, wenn man sich nicht daran hält – all das erfährst du in den folgenden sieben Punkten. Nicht nur Geschäftskunden, sondern auch Privatpersonen sollten jetzt genau hinschauen.

1. Was besagt die neue Kennzeichnungspflicht?

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Seit Anfang 2025 schreibt das neue Postgesetz vor, dass Pakete über einem bestimmten Gewicht gekennzeichnet werden müssen. Ab 10 Kilogramm ist das Symbol „10+“ Pflicht, ab 20 Kilogramm muss ein „20+“-Symbol angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Zusteller und soll Arbeitsunfälle vermeiden. Auch wenn das Paket korrekt gewogen wurde, kann fehlende Kennzeichnung Konsequenzen haben.

Die Symbole erleichtern den Zustellern das Einschätzen des Gewichts. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld. Besonders für geschäftliche Absender kann das zu wiederholtem Ärger führen. Je klarer und sichtbarer die Markierung, desto besser. Aufkleber oder Vordrucke sind bei Paketshops erhältlich.

2. Warum wurde die Regel eingeführt?

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Die neue Regelung dient dem Arbeitsschutz und der Prävention von Überlastung. Viele Zusteller klagen über körperliche Beschwerden durch schwere Sendungen. Mit den Kennzeichnungen erkennen sie sofort, ob ein zweiter Zusteller nötig ist oder technische Hilfe zum Einsatz kommt. Das minimiert Verletzungsrisiken im Alltag.

Besonders in Stoßzeiten wie Weihnachten steigt das Paketvolumen stark an – mit deutlich mehr schweren Sendungen. Die Symbole „10+“ und „20+“ helfen, Überlastung vorzubeugen. Zusteller können sich so besser vorbereiten und ihren Arbeitstag effizienter planen. Die Maßnahme schützt letztlich auch die Qualität der Zustellung.

3. Wer muss sich an die Vorschrift halten?

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Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Versender – privat und gewerblich. Wer ein Paket verschickt, das mehr als 10 oder 20 Kilo wiegt, muss die entsprechende Markierung anbringen. Es gibt keine Ausnahmen. Auch wer nur gelegentlich Pakete über eBay oder Kleinanzeigen verschickt, ist betroffen.

Versandhäuser, Online-Shops und Privatpersonen müssen sich gleichermaßen an die neuen Vorschriften halten. Selbst Geschenke oder Retouren müssen bei hohem Gewicht korrekt gekennzeichnet werden. Wer häufig verschickt, sollte sich passende Etiketten oder vorgedruckte Labels bereithalten und das Gewicht beim Packen prüfen.

4. Was passiert bei falscher oder fehlender Kennzeichnung?

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Wer sein Paket nicht korrekt markiert, muss mit einem Korrekturentgelt von 49 bis 99 Cent rechnen. Diese Extrakosten fallen auch an, wenn das Gewicht falsch angegeben oder das Symbol an der falschen Stelle angebracht wurde. In Einzelfällen kann auch ein offizielles Bußgeld verhängt werden.

Zusteller dürfen solche Sendungen sogar ablehnen oder verzögert zustellen. Wiederholte Verstöße können rechtliche Folgen haben oder zur Sperrung durch den Paketdienst führen. Für gewerbliche Versender ist es daher besonders wichtig, die Vorschrift ernst zu nehmen – auch im Sinne der Kundenbindung.

5. Wie werden Pakete korrekt markiert?

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Die Markierung erfolgt durch sichtbare Etiketten oder aufgedruckte Symbole. Am besten werden sie oben auf dem Paket oder auf einer gut sichtbaren Seite angebracht. In vielen Paketshops sind entsprechende Aufkleber erhältlich – teilweise kostenpflichtig, aber klar geregelt.

Online-Versanddienste integrieren die Symbole teilweise automatisch, wenn man das Gewicht korrekt angibt. Doch auch hier sollte man die Etiketten prüfen, bevor das Paket abgegeben wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Versand die Optionen durchgehen und die Hinweise auf der Website des Paketdienstes lesen.

6. Welche Paketdienste sind betroffen?

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Auch wenn oft besonders DHL im Fokus steht, gilt die neue Regelung für alle Paketdienste in Deutschland. Dazu zählen auch Hermes, DPD, GLS und UPS. Sie alle müssen sich an das neue Postgesetz halten, das die Kennzeichnung schwerer Pakete vorschreibt. Es handelt sich um eine bundesweite Vorschrift, die nicht von einzelnen Anbietern abhängig ist.

Kein Paketdienst ist von der Pflicht ausgenommen, unabhängig davon, ob privat oder gewerblich versendet wird. Wer also denkt, er könne durch den Wechsel des Anbieters die Kennzeichnungspflicht umgehen, liegt falsch. Auch internationale Anbieter mit Deutschlandgeschäft sind verpflichtet, sich daran zu halten. Kunden sollten sich frühzeitig informieren, um zusätzliche Kosten oder Verzögerungen zu vermeiden.

7. Was bedeutet das für Online-Händler?

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Für Online-Händler bedeutet die Regel mehr Aufwand bei der Verpackung und Gewichtsprüfung. Wer regelmäßig schwere Produkte verkauft, muss Mitarbeitende schulen und die Infrastruktur anpassen. Interne Prozesse wie die Etikettenerstellung und Versanddokumentation sollten überarbeitet werden.

Plattformen wie eBay, Etsy oder Amazon informieren, doch viele Händler übersehen Details. Wer sich nicht daran hält, riskiert Sperrungen, schlechte Bewertungen oder Zusatzkosten. Die gute Nachricht: Wer von Anfang an korrekt kennzeichnet, verbessert nicht nur die Zustellung, sondern auch seine Servicequalität – und schützt sein Geschäft.

Interessant: Wussten Sie, dass Elefanten die einzigen Säugetiere sind, die nicht springen können?

Elefanten können aufgrund ihrer großen Masse und der speziellen Struktur ihrer Beine nicht springen. Ihre Knochen sind so angeordnet, dass sie sehr stabil stehen können, aber sie sind nicht flexibel genug, um einen Sprung zu ermöglichen. Trotzdem sind Elefanten sehr agile Tiere und können schnelle Richtungswechsel und Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h erreichen.