Erwerbsminderungsrenten: Auszahlung des Zuschlags ändert sich

Plötzlich ist das Extra-Geld nicht mehr da, wo es immer war – Hunderttausende Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente blicken nervös auf den Kalender, denn in wenigen Wochen greift eine unscheinbare, aber folgenreiche Umstellung.

Die doppelte Gutschrift verschwindet – und damit ein vertrautes Ritual

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Seit Juli 2024 trudelte der Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent stets als eigene Überweisung zwischen dem 10. und 20. des Monats ein. Viele hatten sich längst daran gewöhnt, morgens zwei Buchungen auf dem Konto zu sehen.

Doch im November 2025 ertönt zum letzten Mal der Ping der separaten Zahlung. Ab Dezember wird es nur noch eine Sammelüberweisung geben. Was zunächst nach Vereinfachung klingt, sorgt bei Betroffenen für Unruhe.

Nächstes Mal: Wir werfen einen Blick darauf, wer überhaupt Anspruch auf den Zuschlag hat.

Wer bekommt den Zuschlag – und warum?

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Alle, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, profitieren automatisch. Wer vor Juli 2014 in Rente ging, erhält 7,5 Prozent Zuschlag; wer danach bis Ende 2018 startete, 4,5 Prozent. Ein Antrag war und ist nicht nötig.

Der Gesetzgeber wollte damit Versorgungslücken schließen, weil jüngere Renten schon bessere Berechnungsfaktoren besitzen. Doch diese Verbesserung kommt nun mit neuen Spielregeln.

Lassen Sie uns nun den entscheidenden Stichtag 1. Dezember 2025 näher beleuchten.

1. Dezember 2025 – der Tag, an dem zwei Zahlungen eins werden

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Ab diesem Datum fließt der Zuschlag nicht mehr separat, sondern zusammen mit der regulären Rente. Die Buchung erscheint also nur noch einmal – voraussichtlich zum Monatsende.

Wer bislang Mitte des Monats seine „kleine Finanzspritze“ verplant hat, muss seine Liquidität neu ordnen. Der Gesamtbetrag bleibt erhalten, aber der Zahlungsrhythmus ändert sich entscheidend.

Im nächsten Abschnitt klären wir, warum auch die Berechnung des Zuschlags komplett umgestellt wird.

Von Euro-Betrag zu Entgeltpunkten – das neue Rechenmodell

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Bis November 2025 wurde der Zuschlag einfach als Prozentsatz des aktuellen Rentenzahlbetrags berechnet. Leicht nachvollziehbar, aber technisch aufwendig.

Künftig entscheidet die individuelle Entgeltpunktzahl über die Höhe. Damit wird der Zuschlag dauerhafter Bestandteil der Rentenformel – und passt sich automatisch künftigen Anpassungen an. Für viele bedeutet das langfristig sogar ein Plus, weil jeder prozentuale Rentenanstieg jetzt auch den Zuschlag erhöht.

Doch welche Auswirkungen hat das auf Witwen- und Witwerrenten? Das erfahren wir gleich.

Hinterbliebene aufgepasst – der stille Effekt ab Juli 2026

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Wird der Zuschlag Teil der Haupt­rente, zählt er bei Einkommensanrechnungen mit. Für Hinterbliebene kann das ab 1. Juli 2026 eine geringfügige Kürzung bedeuten, weil Einkommen über dem Freibetrag zu 40 Prozent gegengerechnet wird.

Beispiel: Bei 50 Euro Zuschlag reduziert sich eine Witwenrente künftig um rund 20 Euro. Keine dramatische Einbuße, aber etwas, das Haushaltsplaner kennen müssen.

Zum Schluss erklären wir, was Betroffene jetzt unternehmen sollten – oder eben nicht.

Gelassen bleiben – aber Kontobewegungen im Blick behalten

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Ein Antrag ist nicht erforderlich; die Deutsche Rentenversicherung stellt automatisch um. Wer im Dezember nur eine Zahlung sieht, kann beruhigt sein, wenn Summe und neuer Rentenbescheid übereinstimmen.

Prüfen Sie dennoch den Kontoauszug und heften Sie den Bescheid ab. Stimmen die Zahlen, genießen Sie Ihr Geld – jetzt einfach in einer einzigen, übersichtlichen Überweisung.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Herzschläge ein Blauwal pro Minute hat?

Das Herz eines Blauwals schlägt etwa 6 Mal pro Minute, wenn er taucht, und bis zu 20 Mal pro Minute, wenn er an der Oberfläche ist. Dieses riesige Herz, das bis zu 600 Kilogramm wiegen kann, muss große Mengen Blut durch den gigantischen Körper des Wals pumpen. Die langsamen Herzschläge sind ein Teil der Anpassungen, die Blauwale entwickelt haben, um in den Tiefen des Ozeans zu überleben.