Ein traditionsreiches Ritual des gepflegten Kurzhaars gerät ins Wanken – ein einziger Offizier stellt die jahrzehntealte Styling‐Ordnung des Bundesheeres auf den Kopf.
Die Beschwerde, die alles ins Rollen brachte

Ein Vorarlberger Offizier weigerte sich, seine schulterlangen Haare abzuschneiden und kassierte zunächst eine Verwaltungsstrafe von 3.000 Euro, später reduziert auf 2.200 Euro. Für ihn war klar: Die Vorschrift verletze den Gleichheitsgrundsatz, weil Soldatinnen ihr Haar längst zum Zopf binden dürfen.
Seine Beschwerde landete beim Verfassungsgerichtshof – und plötzlich stand nicht nur seine Frisur, sondern das ganze Regelwerk des Heeres zur Debatte.
Als Nächstes wird spannend, wie das höchste Gericht reagiert …
Der Verfassungsgerichtshof tritt auf den Plan

Die Höchstrichter ließen durchblicken, dass geschlechtsbezogene Haarvorschriften kaum verfassungskonform sein dürften. Erstmals seit Einführung der Kurzhaarpflicht prüfen sie, ob der Erlass überhaupt eine ausreichende gesetzliche Grundlage besitzt.
Damit könnte das Langhaar-Tabu schon bald Geschichte sein – ein Paukenschlag für das Bundesheer und ein Präzedenzfall für alle Körperschaften des öffentlichen Dienstes.
Doch wie positioniert sich nun Verteidigungsministerin Klaudia Tanner?
Ministerin Tanner unter Zugzwang

Aus dem Ministerium heißt es offiziell, Disziplin und Uniformität seien für den Einsatz entscheidend. Hinter den Kulissen jedoch wird an alternativen Dienstvorschriften gefeilt, falls der Erlass fällt. Ein Kompromissmodell mit strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen liegt bereits in der Schublade.
Politisch droht Tanner ein Spagat: Sie muss die Truppe zusammenhalten und zugleich ein drohendes Lifestyle-Shitstorm-Potenzial in den sozialen Medien abfedern.
Aber was denken eigentlich die Soldaten und Soldatinnen an der Basis?
Stimmen aus der Truppe

Junge Rekruten sprechen von einem „Aufbruch in die Realität“, während ältere Chargen fürchten, „zivile Lockerheit“ könne die Einsatzbereitschaft untergraben. Weibliche Soldatinnen unterstützen mehrheitlich die Abschaffung, weil sie „jahrelang die doppelten Maßstäbe“ erlebt haben.
Gleichzeitig wächst in den Kasernen die Sorge, dass eine Frisuren-Debatte den Blick von Waffen- und Budgetfragen ablenkt – dort brennt es mindestens genauso.
Der nächste Blick geht über Österreichs Grenzen hinaus …
Blick über die Grenze

In Deutschland dürfen Soldaten seit 2022 unter bestimmten Bedingungen längere Haare tragen; in den USA führte die Army 2021 sogar Ponytails im Dienst ein. Diese internationalen Beispiele setzen das Bundesheer zusätzlich unter Druck, den Spagat zwischen Tradition und Moderne zu meistern.
Militärexperten warnen: Wer sich zu spät bewegt, verliert Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte – „Haare heute, Hightech morgen“ lautet ihr Credo.
Und nun rückt das alles entscheidende Urteil näher …
Ein historisches Urteil in Sicht?

Schon im Dezember könnte der VfGH entscheiden. Fällt der Erlass, dürfte das Bundesheer innerhalb von 18 Monaten eine geschlechterneutrale Haarordnung vorlegen müssen. Juristen rechnen mit Nachbesserungen quer durch alle Ressorts, denn ähnliche Vorschriften gibt es etwa bei Polizei und Justizwache.
Damit steht nicht nur eine Frisur, sondern das Selbstverständnis eines ganzen Apparats auf dem Spiel – ein kleiner Schnitt, der große Wellen schlagen könnte.
Wie die Republik dieses Make-Over verkraftet, bleibt vorerst offen …
