Neues bei Elterngeld & Elternzeit: Das ändert sich ab Mai 2025

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Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Bestimmungen für Elterngeld und Elternzeit. Ziel der Änderungen ist es, junge Familien zu entlasten und bürokratische Prozesse zu vereinfachen. Die Neuerungen sind Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) und sollen vor allem für mehr Flexibilität sorgen.

Wer ein Kind bekommt oder betreut, soll künftig leichter von staatlicher Unterstützung profitieren können – ohne komplizierte Verfahren oder unnötige Nachweise. Was genau sich verändert hat erfahrt ihr hier:

1. Weniger Papierkram, mehr Klarheit für Eltern

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Wer Nachwuchs bekommt, steht vor einer Vielzahl an Formularen, Fristen und Entscheidungen. Das kann gerade in der turbulenten Anfangszeit überfordern. Ein Ziel der neuen Regelungen ist es daher, die Antragsverfahren zu vereinfachen und digitale Optionen zu ermöglichen. Durch weniger Formalitäten sollen Eltern mehr Zeit für das Wesentliche haben: ihr Kind.

Die gesetzlichen Anpassungen sind ein Schritt in Richtung moderne Familienpolitik, die den Alltagsstress reduzieren und Eltern stärken soll. Besonders profitieren sollen dabei diejenigen, die bislang mit viel Bürokratie zu kämpfen hatten.

2. Familienfreundlichere Verwaltung durch digitale Wege

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Moderne Kommunikation ist längst im Alltag angekommen, doch viele staatliche Prozesse hinken noch hinterher. Nun wird ein Teil davon aufgeholt: Eltern können wichtige Anträge künftig auch per E-Mail stellen. Das betrifft unter anderem die Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber.

Diese Neuerung spart nicht nur Zeit und Papier, sondern trägt zur Entlastung im Familienalltag bei. Gleichzeitig bleiben wichtige rechtliche Sicherheiten gewahrt: Für bestimmte Sonderfälle ist nach wie vor eine schriftliche Zustimmung erforderlich.

3. Partnerschaftsbonus bleibt auch bei Krankheit bestehen

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Der Partnerschaftsbonus unterstützt Eltern, die sich Betreuung und Beruf gemeinsam in Teilzeit aufteilen. Neu ist: Der Bonus bleibt bestehen, selbst wenn einer der Elternteile länger krank wird. Das geht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zurück. Bisher endete der Anspruch, sobald keine Lohnfortzahlung mehr erfolgte.

Diese Änderung bedeutet mehr Planungssicherheit für Elternpaare, die partnerschaftlich Verantwortung übernehmen möchten. Gerade in sensiblen Lebensphasen ist das eine wichtige Erleichterung.

4. ElterngeldPlus: Gerechtigkeit auch im Krankheitsfall

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Das ElterngeldPlus wird immer wichtiger für Eltern, die mit Teilzeitarbeit Familie und Beruf verbinden wollen. Seit Mai 2025 gilt: Auch bei längerer Krankheit eines Elternteils bleibt der Anspruch auf diese Leistung bestehen. Bisher war das an die Dauer der Lohnfortzahlung gekoppelt.

Nun schließen die Regelungen eine benachteiligende Lücke, die viele Eltern verunsicherte. Auch wer durch gesundheitliche Probleme ausfällt, kann nun mit finanzieller Unterstützung rechnen. Damit wird ElterngeldPlus noch familienfreundlicher.

5. Neue Regeln für selbstständige Mütter mit Krankentagegeld

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Frauen in selbstständiger Tätigkeit, die um den Geburtstermin herum Krankentagegeld beziehen, können nun aufatmen. Diese Zeiten werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mehr automatisch als Nachteil gewertet. Stattdessen dürfen sie aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden.

Das gilt insbesondere für die Schutzfristen rund um die Geburt. So werden Schwangerschaft und Krankheit fairer berücksichtigt, und es entsteht kein finanzieller Nachteil durch gesetzlich vorgesehene Auszeiten.

6. Neue Regelung zur Verschiebung des Bemessungszeitraums

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Eine weitere Änderung betrifft den Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngelds. Dieser kann nun bei Krankentagegeldbezug auf das vorletzte Kalenderjahr verschoben werden. Vorher war dies in solchen Fällen nicht möglich.

Das hilft etwa selbstständigen Müttern, die rund um die Geburt Krankentagegeld erhalten, dabei, ihre Elterngeldhöhe an einem wirtschaftlich besseren Jahr bemessen zu lassen. Die Anpassung verhindert finanzielle Nachteile und berücksichtigt individuelle Lebensrealitäten besser als bisher.

7. Was bleibt, was sich nicht ändert

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Nicht alle Familien profitieren gleichermaßen von den neuen Regeln. Selbstständige haben zwar Vorteile bei der Elterngeldberechnung, doch für sie bleibt die Elternzeit weiterhin ausgeschlossen. Dennoch: Die Vereinfachungen bei Antrag, Partnerschaftsbonus und Bemessungszeitraum sind ein deutliches Signal für mehr Familienfreundlichkeit.

Die Grundstrukturen des Elterngeldes und der Elternzeit bleiben erhalten, werden jedoch an die Lebensrealität moderner Eltern angepasst. Das neue Gesetz ist ein Schritt in Richtung mehr Flexibilität und Fairness im deutschen Familienrecht.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Farben das menschliche Auge unterscheiden kann?

Das menschliche Auge kann etwa 10 Millionen verschiedene Farben unterscheiden. Diese Fähigkeit beruht auf den drei Arten von Farbrezeptoren, die auf rotes, grünes und blaues Licht reagieren. Die Kombination dieser Signale ermöglicht es uns, eine breite Palette von Farben wahrzunehmen und komplexe visuelle Informationen zu verarbeiten.