
Ein schockierender Vorfall in Niedersachsen sorgt für großes Entsetzen: Eine Mutter aus Cuxhaven bot ihr eigenes Baby im Internet zum Verschenken an. Für die unglaubliche Summe von lediglich 6,75 Euro Versandkosten sollte das Neugeborene angeblich den Besitzer wechseln. Die Anzeige, die auch ein Foto des Kindes sowie die Adresse der Familie enthielt, rief umgehend die Empörung zahlreicher Nutzer hervor.
In einer Welt, in der so etwas unvorstellbar scheint, war der Vorfall nicht nur für die Polizei und das Jugendamt ein Albtraum. Doch die Erklärung der Eltern, dass es sich um einen „Scherz“ handelte, warf nur weitere Fragen auf.
1. Die erschreckende Anzeige – ein schlechter Scherz oder etwas anderes?

Die Anzeige, die eine Mutter aus Niedersachsen auf einer Verkaufsplattform veröffentlichte, sorgte für Entsetzen bei den Nutzern. Unter der Überschrift „Baby zu verschenken, nur Versandkosten 6,75 Euro“ bot die Frau ihr Neugeborenes öffentlich an. Die Anzeige beinhaltete nicht nur eine genaue Adresse, sondern auch ein Foto des Kindes.
Nutzer, die die Anzeige entdeckten, reagierten mit Entsetzen und alarmierten sofort die Polizei, die umgehend Ermittlungen einleitete. Doch die Wahrheit hinter dieser Anzeige sorgte später für noch mehr Aufsehen: Laut den Eltern war es nur ein „schlechter Scherz“ – aber die Fragen blieben.
2. Polizei und Jugendamt eingeschaltet – erste Reaktionen der Behörden

Nachdem die Anzeige gemeldet wurde, griff die Polizei schnell ein und informierte das Jugendamt, um die Sicherheit des Kindes zu überprüfen. Polizeisprecher bestätigten, dass die Familie in Cuxhaven aufgesucht wurde. Trotz der fragwürdigen Anzeige gab es zunächst keine direkten rechtlichen Konsequenzen für die Eltern. Jedoch wurde klargestellt, dass das Jugendamt die Familie weiterhin beobachten werde.
Die Anzeige selbst wurde sofort von der Verkaufsplattform entfernt, um weiteren Schaden zu verhindern. Doch die Behörden blieben wachsam, da der Vorfall Fragen zur mentalen Gesundheit der Mutter aufwarf.
3. Rechtliche Konsequenzen – Was droht der Mutter?

In Deutschland ist es illegal, ein Kind „einfach so“ anzubieten – sei es zur Adoption oder zum „Verschenken“. Das Adoptionsvermittlungsgesetz sieht vor, dass alle Adoptionsverfahren über das Jugendamt oder eine zugelassene Vermittlungsstelle laufen müssen.
Das illegale Anbieten eines Kindes kann als Menschenhandel gewertet werden, was nach § 232 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Selbst der Versuch, ein Kind auf solche Weise „anzubieten“, ist bereits strafbar. Obwohl die Anzeige gelöscht wurde, bleibt der Vorfall im rechtlichen Kontext sehr problematisch.
3. Die Entschuldigung der Eltern – ein „Schwacher Scherz“ mit schwerwiegenden Folgen

Die Mutter erklärte, dass sie die Anzeige aus einem unüberlegten Moment heraus und als „Scherz“ gepostet hatte. Die Eltern waren offenbar nicht auf die schwerwiegenden Folgen ihrer Handlung vorbereitet. Doch ein Polizeisprecher nannte die Tat einen der „makabersten Scherze“, die er je gehört habe.
Es blieb jedoch unklar, ob die Eltern sich der vollen Tragweite ihrer Tat bewusst waren oder ob sie tatsächlich an der Ernsthaftigkeit eines solchen „Scherzes“ zweifelten. Die Frage bleibt: Wie konnte jemand auf die Idee kommen, ein Baby zum „Verschenken“ anzubieten?
5. Menschenhandel und die strafrechtlichen Konsequenzen im internationalen Vergleich

In anderen Ländern sind ähnliche Fälle von versuchtem Kinderverkauf ebenfalls aufgetreten. Ein besonders erschreckender Fall kam aus den USA, als eine Frau aus Texas versuchte, ihr Baby über Facebook zum Verkauf anzubieten. Die 21-jährige Juniper Bryson wurde verhaftet, nachdem sie in einer Gruppe für Adoptionsinteressierte ein Kind mit finanziellen Gegenleistungen anbot.
Ein weiteres Beispiel aus Florida zeigt, wie tief verzweifelte Menschen in finanziellen Schwierigkeiten auf unvorstellbare Ideen kommen können: Eine Mutter versuchte, ihre 18 Monate alte Tochter vor einem Einkaufscenter für 450 Euro zu verkaufen. In beiden Fällen wurden die Eltern strafrechtlich verfolgt.
6. Warum solche „Scherze“ gefährlich sind – die psychologischen Hintergründe

Ob als schlechter Scherz oder nicht, das Anbieten eines Babys in einer öffentlichen Anzeige hat schwerwiegende psychologische und rechtliche Folgen. Ein solcher Vorfall kann auf tiefere Probleme oder Verzerrungen im Denken der betroffenen Person hinweisen.
Auch wenn es sich tatsächlich nur um einen „Scherz“ handelte, kann die Tatsache, dass ein solcher Gedanke überhaupt aufkommt, zu einer ernsten psychologischen Belastung führen. Die Eltern des Kindes könnten jetzt nicht nur in rechtlicher Hinsicht in Schwierigkeiten geraten, sondern auch psychologische Hilfe benötigen, um ihre Entscheidung zu hinterfragen.
7. Die langfristigen Folgen für die Familie und das Kind

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Auch wenn die Anzeige schnell entfernt wurde und rechtlich keine direkten Konsequenzen für die Eltern folgten, bleibt die Frage nach den langfristigen Auswirkungen dieser Tat. Das Jugendamt wird die Familie weiterhin überwachen, um sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.
In solchen Fällen kann eine familiäre Krise oder psychische Belastung nicht nur zu rechtlichen Problemen, sondern auch zu emotionale und psychische Schwierigkeiten für das Kind führen. Langfristige Interventionen könnten notwendig werden, um die psychische Gesundheit der Mutter und die Zukunft des Kindes zu sichern.