7 Dinge, die Vermieter hinnehmen müssen

5. Vergilbte Fliesen oder Duschköpfe

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Kleine Abnutzungserscheinungen wie vergilbte Fugen, kalkbelastete Duschköpfe oder leichte Absplitterungen an Fliesen sind natürliche Gebrauchsspuren und müssen vom Mieter nicht repariert werden. Solche Schäden entstehen durch den täglichen Gebrauch der Wohnung und sind nicht als fahrlässige Beschädigung anzusehen.

Sie gehören zur normalen Abnutzung, die in jeder Wohnung über die Jahre hinweg vorkommt. Mieter sind nicht verpflichtet, die Wohnung auf den Zustand eines Neubaus zu bringen. Solange keine gravierenden Schäden vorliegen, die die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigen, sind solche Mängel für den Vermieter hinzunehmen.

Interessant: Wussten Sie, dass das Universum ein Echo hat?

Die kosmische Hintergrundstrahlung ist ein schwaches Echo des Urknalls, der vor etwa 13,8 Milliarden Jahren stattfand. Diese Strahlung, die im gesamten Universum gleichmäßig verteilt ist, liefert wichtige Hinweise auf die Entstehung und Entwicklung des Universums. Sie wurde erstmals 1965 entdeckt und ist eine der stärksten Belege für die Theorie des Urknalls.