7 Dinge, die Vermieter hinnehmen müssen

5. Vergilbte Fliesen oder Duschköpfe

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Kleine Abnutzungserscheinungen wie vergilbte Fugen, kalkbelastete Duschköpfe oder leichte Absplitterungen an Fliesen sind natürliche Gebrauchsspuren und müssen vom Mieter nicht repariert werden. Solche Schäden entstehen durch den täglichen Gebrauch der Wohnung und sind nicht als fahrlässige Beschädigung anzusehen.

Sie gehören zur normalen Abnutzung, die in jeder Wohnung über die Jahre hinweg vorkommt. Mieter sind nicht verpflichtet, die Wohnung auf den Zustand eines Neubaus zu bringen. Solange keine gravierenden Schäden vorliegen, die die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigen, sind solche Mängel für den Vermieter hinzunehmen.

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