Kleine Abnutzungserscheinungen wie vergilbte Fugen, kalkbelastete Duschköpfe oder leichte Absplitterungen an Fliesen sind natürliche Gebrauchsspuren und müssen vom Mieter nicht repariert werden. Solche Schäden entstehen durch den täglichen Gebrauch der Wohnung und sind nicht als fahrlässige Beschädigung anzusehen.
Sie gehören zur normalen Abnutzung, die in jeder Wohnung über die Jahre hinweg vorkommt. Mieter sind nicht verpflichtet, die Wohnung auf den Zustand eines Neubaus zu bringen. Solange keine gravierenden Schäden vorliegen, die die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigen, sind solche Mängel für den Vermieter hinzunehmen.
Interessant:Wussten Sie, dass manche Fische auf Bäumen klettern können?
Der Schlammspringer ist ein bemerkenswerter Fisch, der sowohl im Wasser als auch an Land leben kann. Diese Fische sind in der Lage, mit ihren Brustflossen auf Bäume zu klettern und auf dem Boden zu "springen". Ihre Fähigkeit, sowohl Wasser- als auch Landlebensräume zu nutzen, macht sie zu einem einzigartigen Beispiel für die Anpassungsfähigkeit von Lebewesen.