Früher war es üblich, dass Mieter beim Auszug die Wände weiß streichen mussten. Doch aufgrund zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen ist diese Pflicht stark eingeschränkt worden. Heute ist es so, dass Mieter nur dann die Wände streichen müssen, wenn dies explizit im Mietvertrag festgelegt wurde oder wenn eine Renovierung im Vertrag verankert ist.
In vielen Fällen reicht es aus, wenn die Wände in ihrem üblichen Zustand übergeben werden, auch wenn kleinere Verfärbungen oder Gebrauchsspuren zu sehen sind. Ein professionelles Streichen ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
Interessant:Wussten Sie, dass Elefanten die einzigen Säugetiere sind, die nicht springen können?
Elefanten können aufgrund ihrer großen Masse und der speziellen Struktur ihrer Beine nicht springen. Ihre Knochen sind so angeordnet, dass sie sehr stabil stehen können, aber sie sind nicht flexibel genug, um einen Sprung zu ermöglichen. Trotzdem sind Elefanten sehr agile Tiere und können schnelle Richtungswechsel und Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h erreichen.