Früher war es üblich, dass Mieter beim Auszug die Wände weiß streichen mussten. Doch aufgrund zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen ist diese Pflicht stark eingeschränkt worden. Heute ist es so, dass Mieter nur dann die Wände streichen müssen, wenn dies explizit im Mietvertrag festgelegt wurde oder wenn eine Renovierung im Vertrag verankert ist.
In vielen Fällen reicht es aus, wenn die Wände in ihrem üblichen Zustand übergeben werden, auch wenn kleinere Verfärbungen oder Gebrauchsspuren zu sehen sind. Ein professionelles Streichen ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, warum die Augen mancher Tiere im Dunkeln leuchten?
Viele Tiere haben eine reflektierende Schicht hinter der Netzhaut, das sogenannte Tapetum lucidum, das das Licht zurück durch die Netzhaut reflektiert und ihnen ein besseres Sehen bei schlechten Lichtverhältnissen ermöglicht. Diese Anpassung hilft nachtaktiven Tieren, wie Katzen und Hunden, besser zu jagen und sich in der Dunkelheit zu orientieren.