7 Dinge, die Vermieter hinnehmen müssen

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Die Wohnungsübergabe stellt oft einen kritischen Moment im Mietverhältnis dar. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben klare Erwartungen, die nicht immer übereinstimmen. Während der Mieter darauf bedacht ist, keine zusätzlichen Kosten für die Rückgabe der Wohnung zu tragen, möchte der Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung in einem angemessenen Zustand für eine neue Vermietung übergeben wird.

Es gibt jedoch bestimmte Mängel und Abnutzungserscheinungen, die der Vermieter hinnehmen muss. Hier sind wichtige Punkte, die Mieter bei der Wohnungsübergabe beachten sollten, um Konflikte zu vermeiden.

1. Besenreine Übergabe

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Mieter müssen die Wohnung bei Auszug „besenrein“ hinterlassen, was bedeutet, dass grober Schmutz und Müll entfernt werden müssen. Das umfasst das Fegen des Fußbodens und das Beseitigen von groben Verschmutzungen. Fensterputzen oder eine gründliche Reinigung der Wohnung ist jedoch nicht erforderlich, es sei denn, dies wurde explizit im Mietvertrag vereinbart.

Die Besenreinheit ist ein Mindeststandard, der sicherstellt, dass die Wohnung für den neuen Mieter in einem akzeptablen Zustand übergeben wird. Mieter sollten sicherstellen, dass alle Ecken der Wohnung grob gereinigt sind, um eventuellen Konflikten bei der Übergabe vorzubeugen.

2. Wände nicht neu streichen

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Früher war es üblich, dass Mieter beim Auszug die Wände weiß streichen mussten. Doch aufgrund zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen ist diese Pflicht stark eingeschränkt worden. Heute ist es so, dass Mieter nur dann die Wände streichen müssen, wenn dies explizit im Mietvertrag festgelegt wurde oder wenn eine Renovierung im Vertrag verankert ist.

In vielen Fällen reicht es aus, wenn die Wände in ihrem üblichen Zustand übergeben werden, auch wenn kleinere Verfärbungen oder Gebrauchsspuren zu sehen sind. Ein professionelles Streichen ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

3. Bohrlöcher müssen nicht vollständig beseitigt werden

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Bohrlöcher, die durch das Anbringen von Regalen, Bilderrahmen oder anderen Möbeln entstehen, gehören zum normalen Gebrauch der Wohnung. Es ist nicht erforderlich, dass Mieter jedes einzelne Bohrloch nach dem Auszug zuspachteln. In vielen Urteilen wurde entschieden, dass eine größere Anzahl von Bohrlöchern – selbst bis zu 149 in einer Wohnung – als gewöhnliche Nutzung betrachtet wird.

Mieter sind daher nicht verpflichtet, alle Bohrlöcher zu reparieren, solange die Anzahl der Löcher im Rahmen des üblichen Gebrauchs bleibt. Lediglich größere und unübersehbare Schäden durch unsachgemäße Bohrarbeiten könnten problematisch werden.

4. Kratzer im Boden

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Kratzer und Abnutzungserscheinungen auf dem Fußboden gelten als normale Gebrauchsspuren, die mit der Zeit auftreten. Solche Schäden müssen Mieter bei der Übergabe nicht beheben, da sie durch den alltäglichen Gebrauch unvermeidlich sind. Das gilt insbesondere für Kratzer auf Parkett, Laminat oder Fliesen.

Anders sieht es aus, wenn größere Schäden wie Brandlöcher oder tiefe, auffällige Kratzer vorhanden sind, die über die normale Abnutzung hinausgehen. In solchen Fällen muss der Mieter für die Reparatur aufkommen. Ein normaler Verschleiß ist jedoch nicht die Verantwortung des Mieters, und Vermieter müssen solche Abnutzungen akzeptieren.

5. Vergilbte Fliesen oder Duschköpfe

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Kleine Abnutzungserscheinungen wie vergilbte Fugen, kalkbelastete Duschköpfe oder leichte Absplitterungen an Fliesen sind natürliche Gebrauchsspuren und müssen vom Mieter nicht repariert werden. Solche Schäden entstehen durch den täglichen Gebrauch der Wohnung und sind nicht als fahrlässige Beschädigung anzusehen.

Sie gehören zur normalen Abnutzung, die in jeder Wohnung über die Jahre hinweg vorkommt. Mieter sind nicht verpflichtet, die Wohnung auf den Zustand eines Neubaus zu bringen. Solange keine gravierenden Schäden vorliegen, die die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigen, sind solche Mängel für den Vermieter hinzunehmen.

6. Schlüsselrückgabe

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Die Schlüsselrückgabe ist ein wesentlicher Bestandteil der Wohnungsübergabe. Mieter sind verpflichtet, alle ihnen überlassenen Schlüssel zurückzugeben, einschließlich Haus-, Keller-, Fahrrad- und Briefkastenschlüssel. Die genaue Anzahl der übergebenen Schlüssel sollte im Übergabeprotokoll vermerkt werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Sollte ein Schlüssel verloren gehen, ist der Mieter verpflichtet, für die Kosten einer Schlüsselersatzanfertigung aufzukommen.

Es ist wichtig, dass die Rückgabe der Schlüssel zum vereinbarten Termin erfolgt, da der Vermieter ansonsten Schwierigkeiten bei der Neuvermietung haben könnte. Eine detaillierte Dokumentation hilft, spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden.

7. Übergabeprotokoll

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Ein Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, das bei der Wohnungsübergabe erstellt werden sollte. Darin werden alle Schäden oder Mängel festgehalten, die bei der Übergabe festgestellt werden. Dieses Protokoll dient als Schutz für beide Parteien: Es stellt sicher, dass der Mieter nicht für Schäden haftet, die bereits vor dem Auszug vorhanden waren. Beide Seiten, Mieter und Vermieter, sollten das Protokoll gründlich überprüfen und unterzeichnen.

Besonders wichtig ist es, alle festgestellten Mängel genau zu beschreiben, damit es später keine Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung gibt. Das Protokoll kann im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel dienen.

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